Prüfungsbefugte
Folgende Datei gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Hochschullehrer*innen bzw. akademischen Mitarbeiter*innen in welchen Studiengängen die Prüfungsberechtigung haben und damit Bachelor- oder Masterarbeiten betreuen dürfen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle akademische Mitarbeiter*innen auch die mündliche Masterprüfung abnehmen dürfen! Informieren Sie sich bitte in der Studienfachberatung bei Dr. Baßler über die aktuellen Regelungen.
Hier finden sie die aktuell Prüfungsbefugten.
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